Regeln & Information

[ I N H A L T S V E R Z E I C H N I S ]


Ascos.

• Gesetzbuch •

Bürger von Ravencrest!


Möge dieses Buch all jene bestätigen, die in ihrem Handeln ehrenvoll und ehrlich streben; möge es zugleich als Warnung denen gelten, deren Gewissenlosigkeit schurkisches Unwesen in unsere Mitte trägt!



Die Überwachung der folgenden Regeln, die fortan für unsere Stadt gelten werden, unterliegt den ruhmreichen Mitgliedern der Stadtwache. Allerdings ist es diesen nicht möglich, jedes einzelne Vergehen aufzudecken, sodass sie auf die Hilfe der Bürger Escýaes angewiesen sind. Wann immer euch ein Verstoß begegnet, sucht den Gerichtsschreiber im Gericht auf, um gegen jenen Bürger Anklage zu erheben. Doch gleichzeitig müsst ihr bereit sein, einem nicht immer einfachen Gerichtsprozess beizuwohnen und gegebenenfalls Zeugen zu nennen.

Die Gesetze der Stadt werden ebenso wie dieses Buch in zwei Klassen untergliedert sein: zum einen Vergehen, die nur durch das Spielen des Charakters entstehen und auf der anderen Seite Verstöße, die vom Spiel ermöglicht werden.

Von den Verbrechen, die in den Zeilen unmittelbar zuvor zuletzt aufgeführt wurden, geht spürbar die größte Gefahr aus, weshalb die Richter ihnen eine besondere Vorgehensweise zukommen lassen; ein Verfahren erstellt von dem obersten Richter. In diese Art der Verurteilung fallen sämtliche Morde an Bürgern dieser Stadt, ganz gleich ob sie sich nun in den Feldern, der Schenke oder einem Haus zur Ruhe gelegt haben. Ebenso werden Einbrüche in die Häuser des Wohnviertels, um das ersparte Gold und die eingelagerten Edelsteinen zu entwenden, darunter aufgeführt und jegliche Ausbrüche aus dem Kerker beeinflussen die Anzahl der Tage, die zur Strafe im Kerker abgesessen werden müssen. Sollte den Richtern jedoch auffallen, dass ein Name unter immer mehr Verbrechen steht, wird dies mit der Zeit zu immer härteren Strafen führen. Da sich derartig schwerwiegende Vergehen aber schnell in der Stadt herumsprechen und so auch im Gericht schon nach kurzer Zeit bekannt sind, ist es nicht notwendig und auch nicht erwünscht, Anklage von Seiten der Bürger zu erheben.

Die nun folgenden Verbrechen werden nur mit einer kurzen Beschreibung der möglichen Bestrafung angeführt. Den Richtern ist hier freier Spielraum gelassen, sodass sie je nach Härte der Missetat auch zu anderen Urteilen greifen können. Es sei also jedem Schurken geraten, auf der Hut zu sein.

(Anmerkung: Alles was nun folgt, ist nur auf das Rollenspiel bezogen und wird ebenso nur mit Rollenspiel-Strafen geahndet! Das Gesetzbuch bietet lediglich einen Rahmen für das Rollenspiel, schränkt es aber an sich in keinster Weise ein; alle Möglichkeiten, die es bietet, sind nur ein Angebot zur Ausgestaltung des Spiels. Optionen, die das Spiel offeriert (Einbrechen etc.), fallen eindeutig nicht unter diese Regeln, ebenso folgen auf Verstöße gegen das Gesetzbuch -keine- Konsequenzen von Seiten der Administration! Ist bei den Strafen von "Folter", "Anprangerung" oder "Verbannung" die Rede, so liegt es bei den Spielern selbst, inwiefern sie dieses Verurteilungen ausspielen.)




§1 DIEBSTAHL ALLER ART
Das Aneignen von Reichtümern auf unsittlichen Wegen, bei denen Bürger, denen die Gesetze der Stadt am Herzen liegen, zu Schaden kommen. Der Wert des entwendeten Besitzes wirkt sich dabei nur auf das Strafmaß aus. In jedem Fall müssen die gestohlenen Besitztümer zurückgegeben werden und um Vergebung des Geschädigten ersucht werden. Die Zahlung einer Wiedergutmachung ist dabei ebenso möglich.

§2 BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG FREMDEN EIGENTUMS
Der Schaden ist zu ersetzen, doch ein höherer Betrag an Gold stimmt den betroffenen Bürger sicherlich freundlicher, da er zusätzlich noch die Reparatur von der Entschädigung bezahlen muss. Handelt es sich allerdings bei den Gegenständen um Eigentum der Stadt und somit der Allgemeinheit, muss die Buße ein Dienst für die Gesellschaft Escýaes sein, womit beispielsweise die Arbeiten des Tempeldieners verrichtet werden müssen. Allerdings ist es auch möglich, als Ersatz einen von den Richtern festgelegten Betrag in die Amtskasse einzuzahlen.

§3 ERPRESSUNG, BEDROHUNG, BELÄSTIGUNG
Je nach Schwere des Vergehens muss der Angeklagte lediglich aufrichtig um Vergebung des Betroffenen bitten oder sich mittels eines durch den Richter bestimmten Goldbetrages aus seiner Lage freikaufen.

§4 FREIHEITSBERAUBUNG, ENTFÜHRUNG, VERSKLAVUNG
Abhängig von der Dauer, in der das Opfer seinem freien Willen und seinem eigenständigem Handeln beraubt war und der Frage, ob der Angeklagte sich noch andere Schulden an diesem Wesen aufgebürgt hat, ist wiederum eine Abbitte oder eine Goldbuße ausreichend. Sollte sich aber herausstellen, dass es sich um besonders grausame Taten handelt, ist es möglich, den zu Verurteilenden mit leichten oder gar schweren Folterstrafen zu belegen.

§5 MINDERE FORMEN DER KÖRPERLICHEN UND SEELISCHEN GRAUSAMKEIT
Ebenso anzusehen wie Paragraph 4!

§6 MORD UND SCHWERE KÖRPERLICHE ODER SEELISCHE MISSHANDLUNG
Unter diesem Paragraphen werden ebenso Angriffe von Vampiren und Dämonen aufgegriffen und verurteilt. Um die Bürger der Stadt fortan vor diesen Kreaturen zu schützen, muss öffentlich bekannt gegeben werden, welche Straftat begangen wurde. Eine ebenso mögliche Strafe ist wiederum die Folter des Angeklagten. Sollte der Täter wirklich das Leben eines Bürgers Escýaes auf dem Gewissen haben, und dazu zählen auch rituelle Opferungen, die den Tempel oder das Reich der Hexen mit Blut besudeln, so wird gewiss zur Folterung gegriffen werden, wenn das teuflische Wesen nicht gleich aus der Stadt gejagt wird und künftig verbannt ist, bis seine Strafe in Vergessenheit gerät.

(Falls diese Strafe wirklich gespielt werden möchte, ist natürlich das Spielen an nicht öffentlichen Plätzen weiterhin möglich!)

§7 ANSTIFTUNG ZU GESETZESBRUCH
Wer die Diebe und Verbrecher der Stadt durch Aufrufe an öffentlichen Brettern oder gar für Bezahlung aufhetzt, muss mit hohen Goldbußen rechnen, die wiederum der Allgemeinheit zugeführt werden.

§8 SITTENWIDRIGKEITEN
Strafen, die aufgrund dieses Verstoßes gefällt werden, treffen sowohl Paare unterschiedlichen als auch gleichen Geschlechtes. In der Öffentlichkeit zur Schau gestellte Zuneigung, die aufdringlich oder gar abstoßend auf die Bürger der Stadt wirken, müssen von beiden Partnern mit Arbeit für das Wohl der Stadt beglichen werden.

§9 MAGIEMISSBRAUCH
Kreaturen, die durch den Gebrauch ihrer Magie anderen Wesen schaden oder die ihre Fähigkeiten für gesetzeswidrige Zwecke einsetzen, müssen je nach Härte mit einer Einschränkung oder gar Verbot oder Sieglung ihrer Kräfte durch einen Priester des Tempels oder einem Hexen der Waldlichtung rechnen. Als besonders gefährlich werden dabei die Blutmagie und die Nekromantie eingeschätzt, wobei auch Missbrauche von Elementarmagie oder andern Formen zur Anklage kommen kann.

§10 WIDERSETZEN ODER AUFLEHNEN GEGEN DIE OBRIGKEIT
In diesem Gesetz wird ebenso das Aufhetzen gegen die Gesetze Escýaes als auch der Obrigkeit festgeschrieben. Dazu gehört einfaches Pöbeln gegenüber den Stadtwachen bis hin zu dem Verweigern beim Befolgen von Anweisungen, ganz gleich ob von einer Stadtwache, anderen Würdenträgern oder gar den Herrschern der Stadt. Das Strafmaß kann alles von leichten oder schweren Geldbußen über Abmahnungen gar bis hin zur Verbannung aus der Stadt umfassen.

§11 AMTSMISSBRAUCH
Würdenträger, die ihren Aufgaben gegenüber der Gesellschaft nicht nachkommen oder die ihnen zur Verfügung stehende Macht sogar für ihre eigenen Interessen verwendet, müssen mit minderwertigen Arbeiten oder auch dem sofortigen Entzuges des Amtes rechnen. Weitere Punkte, gegen die Klage erhoben werden kann, sind Nachlässigkeit, Bestechlichkeit oder fehlende Objektivität.

- Gezeichnet,
die Obrigkeit


(Besonderer Dank gilt dem ehemaligen obersten Richter David einer anderen Stadt, der sich in viel Mühe, dem Anliegen eines Gesetzbuches verschrieben hat und seiner Kreativität für die RP-Strafen freien Lauf ließ! Desweiteren wurde dieses Gesetzbuch von Sersee, einer der Führungskräfte eben jener Stadt niedergeschrieben.)